Wegzugsbesteuerung vor dem EuGH

Die Große Kammer des EuGH hat am 26.02.2019 entschieden, dass die Wegzugsbesteuerung, also "das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Steuersystem eine ungerechtfertigte Beschränkung des vom FZA vorgesehenen Niederlassungsrechts darstellt". Zu beachten ist, dass der Wegzug zwecks Ausübung einer selbständigen Tätigkeit in der Schweiz erfolgt ist.

Damit konnte eine wichtige Rechtsfrage über die Auslegung des Freizügigkeitsabkommens zugunsten des Mandanten entschieden werden.

Siehe auch

In dem Verfahren waren am 27.09.2018 die Schlussanträge des Generalanwalts ergangen. Demnach folgt dieser meiner Rechtsansicht, wonach die sofortige Besteuerung der Wertsteigerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Zeitpunkt des Wegzugs in die Schweiz nicht mit der - im Freizügigkeitsabkommen garantierten -Niederlassungsfreiheit vereinbar ist, sofern der Umzug mit einer Erwerbstätigkeit in Zusammenhang steht.